Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Je näher dieses Datum rückte, um so hektischer wurden die Aktivitäten rund um die Dateneinholung und die Datenverarbeitung sowohl im kommerziellen als auch im gemeinnützigen Bereich.
Nicht nur Unternehmen, Behörden und Institutionen sind verpflichtet, die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes umgesetzt zu haben, sondern auch alle Vereine, einschließlich der gemeinnützigen, nicht eingetragenen oder nicht rechtsfähigen Vereine.
Holger Brinkmeyer informierte vor über 60 Vertreterinnen und Vertretern aus Vereinen und Verbänden ausführlich , an welchen Stellen und in welcher Form die Regelungen zum Datenschutz zu berücksichtigen sind.
 
 
   
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